Arbeitszeiterfassung in Kitas
Auch Kitas in Deutschland haben als Arbeitgeber die Pflicht, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch und lückenlos zu erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil im Herbst 2023 klargestellt.
Mit unserem integrierten Modul der Arbeitszeiterfassung kann diese Pflicht einfach und unkompliziert erfüllt werden und das, ohne ein weiteres digitales Tool einführen zu
müssen.